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Über PSM DOK

Über PSM DOK

psmdok.de

Für wen ist PSM-DOK?

PSM-DOK ist Angebot für alle Personen, die haupt- oder nebenberuflich Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen: Produktionsbetriebe, Dienstleister und Endverkaufsbetriebe. Ausgehend von der in Deutschland vorhandenen Betriebsstruktur ist dieses Angebot insbesondere für eher klein strukturierte Betriebe gedacht, die wenig Pflanzenschutzanwendungen dokumentieren müssen oder kein digitales Farm-Management-System buchen möchten. Selbstverständlich können auch größere Betriebe die Plattform für die Pflanzenschutzdokumentation nutzen. 

Für welche Sparten ist PSM-DOK geeignet?

PSM-DOK kann in allen agrarwirtschaftlichen Sparten eingesetzt werden. Die zur Verfügung stehende Mittelliste und Kulturauswahl umfasst alle aufgeführten Einsatzgebiete.  

  • Ackerbau 
  • Forst
  • Gemüsebau
  • Grünland
  • Hopfen
  • Nichtkulturland
  • Obstbau
  • Vorratsschutz
  • Weinbau
  • Zierpflanzenbau
  • Quarantänezwecke

Dokumentation der gesetzlichen Mindestanforderung

Über PSM-DOK steht die Dokumentation der gesetzlich festgelegten Mindestanforderung zu Verfügung. Der Dokumentationsumfang kann nicht erweitert werden. Für erweiterte Angaben stehen sogenannte Bemerkungsfelder zur Verfügung, die frei von der eingebenden Person genutzt werden können. Zertifizierte Betriebe nach QS-GAP o.ä., die zusätzliche Angaben nach festgelegten Vorgaben dokumentieren müssen, sollten vorab prüfen, ob die Dokumentation über das PSM-DOK-Formular ausreichend ist.

Verfügbarkeit ist abhängig vom Betriebsstandort

PSM-DOK ist aus einer Initiative des Landes Rheinland-Pfalz entstanden und daher auch für alle Rheinland-Pfälzischen Betrieb nutzbar. Die Umsetzung und Bereitstellung erfolgt über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße.

Folgende Länder planen PSM-DOK nach zu nutzen. Betriebe, deren Betriebsstandort in einem dieser Länder liegt, können PSM-DOK im vollen Umfang nutzen. 

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Noch nicht entschieden über die Nachnutzung hat das Land Niedersachsen (Stand 08.12.2025).

Betriebe, deren Betriebsstandort in den Ländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen liegt,  können die Online-Plattform nicht nutzen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Pflanzenschutzdiensten nach den landeseigenen Möglichkeiten.