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Über PSM DOK

Über PSM DOK

psmdok.de

Was kann ich hier machen?

Die Online-Plattform PSM-DOK bietet agrarwirtschaftlichen Betrieben und Dienstleistern die Möglichkeit der elektronischen und maschinenlesbaren Pflanzenschutzdokumentation. Der Dokumentationsumfang entspricht der gesetzlichen Mindestanforderung inklusive der ab 01.01.2026 geltenden Erweiterungen der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564.

PSM-DOK ist für die Betriebe kostenfrei. Eine Abonnement bzw. die Registrierung in PSM-DOK ist nicht notwendig.
Lesen Sie mehr auf den Seite "Für wen ist PSM-DOK?". Auf der Seite "Wie finde ich Hilfe?" finden Sie eine Video-Kurzanleitung und eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen (FAQs).

PSM-DOK ist eine Online-Anwendung, die auf allen Endgeräten nutzbar ist und mit allen gängigen Browsern funktioniert. Je nach Größe des Endgerätes passt sich die Formularanzeige entsprechend an. Daher kann sich die Anzeige zwischen der Nutzung am Desktop und der Nutzung am Smartphone unterscheiden.

Die Plattform ist über die Internet-Adresse "www.psm-dok.de" und "www.psmdok.de" erreichbar. Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist eine Anbindung ans Internet. Da die Plattform als Webanwendung agiert, wird keine App und keine spezielle Software benötigt. 

 
Dateneingabe

Für die Verwendung der Dokumentation ist die Abfrage des Bundeslandes ein notwendiges Kriterium. Betriebe aus Bundesländern, die dieser Dokumentation nicht zustimmen, können PSM-DOK nicht nutzen (Siehe "Für wen ist PSM-DOK?").

Zertifikatsdatei

Für die Dokumentation tragen die Betriebe in eine Zertifikatsdatei ihren Namen, Anschrift, die verantwortliche Person und ggf. die InVeKoS-Nummer ein. Die Eingabe der Datenfelder ist frei. Diese wiederkehrenden Angaben werden im Anschluss über die Zertifikatsdatei in das Dokumentationsformular eingelesen.

Das Zertifikat wird lokal bei den Betrieben gespeichert (ähnlich dem ELSTER-Steuerverfahren). Bitte speichern Sie das Zertifikat an einem Ort ab, auf den alle an der Dokumentation beteiligten Personen zugreifen können. Der Dateiname setzt sich aus PSM-DOK, dem Betriebsnamen, dem Datum und der Uhrzeit der Erstellung zusammen (z.B. PSMDOK_Musterbetrieb.psmdok). 

Angaben zur Anwendung

Dokumentiert wird neben der ausführenden Person auch der Anwendungszeitpunkt (Datum) und die Art der Verwendung:

  • Behandlung von Oberflächen im Freiland (Agrarflächen mit und ohne Verfrühung bzw. mit und ohne Kulturschutznetze)
  • Behandlungen in geschlossene Räumen wie Gewächshäusern, begehbaren Folientunneln oder Lagerräumen
  • Behandlungen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial

Angaben zum Einsatzort

Zur Bestimmung des Einsatzortes steht neben der textlichen Beschreibung auch eine Liste von Anwendungsbereichen zur Auswahl (Freiland, Geschützter Anbau, Lager, Räume).  Die georeferenzierte Angabe kann über die Angabe von GPS-Punkten, Feldblöcken (FLIK + Schlag-ID) oder Flurstückkennzeichen erfolgen.

Die Angaben zum Einsatzort können in der Zertifikatsdatei gespeichert werden. Dies erlaubt dem Anwender bei einem erneuten Besuch die Auswahl des Einsatzortes aus vorherigen Dokumentationen.

Angaben zur Kultur

Die Kulturauswahl erfolgt aus dem PS Info "Kulturbaum“. Eine freie Suchfunktion sowie die Auswahl über die Kulturhierarchien ist möglich. In der freien Suchfunktion stehen der deutsche Name, der botanische Name, der BVL-Kulturcode und der EPPO-Kulturcode zur Verfügung. Mit der Kulturauswahl wird automatische die internationale EPPO-Kodierung in die Dokumentation übergeben. Eine Mehrfachauswahl von Kulturen ist möglich.

Zur Vereinfachung der BBCH-Dokumentation der gewählten Kultur(en) steht eine BBCH-Stadien-Auswahlliste  bereit, in der die zweistelligen Codes für das Mikro-und Markostadium mit der entsprechenden schriftlichen Erläuterung des Stadiums hinterlegt sind.

Angaben zum Pflanzenschutzmittel

Alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel stehen zur Auswahl. Neben den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist auch die Auswahl eines Parallelimportes möglich. Die Mittelauswahl beruht auf  den Mittelisten von PS Info, die über die vom BVL monatlich herausgegebenen offiziellen Zulassungsdaten aktualisiert werden (www.pflanzenschutz-information.de). Zur Verfügung stehen auch Pflanzenschutzmittel mit gültiger Aufbrauchfrist und jene mit zeitlich befristeten Zulassungen nach Artikel 53 PflSchG (Notfallzulassungen). Die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels wird nach der Auswahl automatisch im Formular dokumentiert. 

Um die Mittelauswahl zu erleichtern, kann die Mittelliste auf die in der Zulassung vorhandenen Einsatzgebiete einschränkt werden. Zusätzlich ist die Selektion für den ökologischen Anbau verfügbar. Für die Dokumentation von Tankmischungen ist eine Mehrfachauswahl von Pflanzenschutzmitteln möglich.

Die Aufwandmenge wird pro Pflanzenschutzmittel frei eingegeben. Für die Datenfelder steht die Auswahl der entsprechenden Einheit zur Verfügung.

Zusatzstoffe können zusätzlich eingegeben werden.

 
Datenspeicherung

Die Aufzeichnungen werden lokal bei den Betrieben gespeichert, d.h. die Datensouveränität bleibt bei den Betrieben.

Die Angaben in dem Formular werden beim Speichern in 2 Dateiformaten hinterlegt.

  • im elektronischen Format "PDF"
  • im maschinenlesebaren Format "JSON"

Ausgegeben (exportiert) werden die Dateien in einer ZIP-Datei, die auf dem Endgerät des Betriebes gespeichert wird.  Die ZIP-Dateien werden so abgelegt, dass die gespeicherten Dokumente zeitlich zuzuordnen und einzugrenzen sind.

Die Dateinamen setzen sich aus dem Datum der Anwendung und dem Einsatzort zusammen (z.B. YYYY-MM-DD_Einsatzort.zip).

Was ist eine ZIP-Datei?

Eine ZIP-Datei ist ein komprimiertes Dateiformat, das mehrere Dateien in einem Archiv zusammenfasst. Wie Sie eine ZIP-Datei öffnen, erklären unterschiedliche Tutorials. Zum Beispiel über die Suche https://www.google.com/search?q=Wie+%C3%B6ffne+ich+eine+zip-datei.

Was ist eine PDF-Datei?

Eine PDF-Datei ist ein plattformunabhängiges Dateiformat und wird für die Weitergabe und Archivierung von Dokumenten verwendet. Es steht als Abkürzung für "Portable Document Format" (zu dt. (trans)portables Dokumentenformat). Für das Lesen der PDF-Datei wird ein PDF-Reader benötigt, zum Beispiel von Adobe.com. Weitere Informationen finden in unterschiedlichen Angeboten. Zum Beispiel über die Suche https://www.google.de/search?q=Was+ist+eine+pdf-datei 

Was ist eine JSON-Datei?

Eine JSON-Datei ist eine textbasierte Datei, die strukturierte Daten im Format JavaScript Object Notation (JSON) speichert. Dieses Format ist von den Programmiersprachen unabhängig und wird für die Kommunikation zwischen Webanwendungen und Servern verwendet. Weitere Informationen finden in unterschiedlichen Angeboten. Zum Beispiel über die Suche https://www.google.com/search?q=Was+ist+eine+Json-Datei

 
Ab 01.01.2026: Gesetzliche Anforderungen an den Dokumentationsumfang

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland und der EU neue Anforderungen an die Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Kraft. Diese resultieren aus der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 und betreffen alle beruflichen Anwender, unabhängig von der Betriebsgröße.

Über die bereits bisher nach § 11 PflSchG und Art. 67 der EU VO 1107/2009 geforderten Angaben sind zukünftig folgenden Angaben zu dokumentieren:

  • Art der Verwendung (Behandlung von Freilandflächen, Behandlung geschlossener Räume bzw. in geschlossenen Räumen, Behandlung von Saatgut oder Pflanzenvermehrungspotential)
  • Anwender/in
  • Einsatzort (Schlag oder Bewirtschaftungseinheit) inkl. Georeferenz (z.B. GPS-Punkte)
  • Anwendungszeitpunkt (Datum)
  • Uhrzeit Beginn (sofern für die Anwendung relevant, gilt nur für die Behandlung von Freilandflächen)
  • Pflanzenschutzmittel (Handelsname) inkl. Zulassungsnummer
  • Aufwandmenge
  • Kultur inkl. EPPO-Code (Internationale Kodierung) (siehe EPPO-Global-Database )
  • BBCH-Stadium der Kultur (Entwicklungsstadium) (sofern für die Anwendung relevant) (siehe BBCH-Stadien der Kulturen )

Die elektronische Dokumentation ist auch bei einer Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Dokumentation auf den 01. Januar 2027 bereits ab dem 01. Januar 2026 zu empfehlen.

 
Ab 01.01.2027: Format der Dokumentation (elektronisch und maschinenlesbar)

Bis zum 31.12.2026 kann die Dokumentation der ab dem 01.01.2026 geltenden Mindestanforderung sowohl schriftlich als auch elektronisch geführt werden. Ab dem 01.01.2027 muss die Dokumentation zwingend in elektronischer und maschinenlesbarer Form erfolgen. Schriftliche Aufzeichnungen sind nur noch als Zwischenlösung zulässig und müssen spätestens 30 Tage nach der Anwendung in das elektronische Format übertragen werden.