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In den Formularen und Seitentiteln wird das Symbol "Fragezeichen" angezeigt. Ein Klick auf das Symbol öffnet ein kleines Informationsfenster in dem das Datenfeld bzw. das Formular erklärt wird.
Erklär-Video
Wie die Dokumentation im einzelnen funktioniert wird in einem Erklär-Video vorgestellt.
Häufig gestellte Fragen
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PSM-DOK steht kurz für "Pflanzenschutzmittel-Dokumentation". PSM-DOK ist eine Online-Plattform, die den agrarwirtschaftlichen Betrieben und Dienstleistern die Möglichkeit der kostenfreien elektronischen und maschinenlesbaren Pflanzenschutzdokumentation bietet. Der Dokumentationsumfang entspricht der gesetzlichen Mindestanforderung nach EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564. Angeboten wird die Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen mittels eines Online-Formulars, das von den Betrieben mit den notwendigen Angaben ausgefüllt wird. Die Datenspeicherung erfolgt lokal bei den Betrieben.
PSM-DOK ist ein Zusatzangebot des Pflanzenschutz-Informationssystems "PS Info" und ist für die Betriebe kostenfrei. Eine Abonnement bzw. die Registrierung in PSM-DOK ist nicht notwendig.
Lesen Sie mehr über das System auf der Seite "Was kann ich hier machen?".
PS Info steht für kurz für "Pflanzenschutzinformationssystem". PS Info ist eine Online-Datenbank mit umfassenden Informationen zum Thema Pflanzenschutz in der Agrarwirtschaft. Die Daten stehen für den integriert-konventionellen und den ökologischen Anbau zur Verfügung. Die Online-Datenbank ist über die Adresse "www.pflanzenschutz-information.de" erreichbar. Der Zugang zu PS Info ist frei.
In PS Info werden eine Vielzahl von Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt. Datenbasis der Zulassungsinformationen ist der Datenbestand des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Aktualisierung erfolgt monatlich. Hinterlegt sind alle Pflanzenschutzmittel mit gültiger Zulassung inklusive der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Herausgeber der Online-Datenbank ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße. Lesen Sie mehr auf der Informationsseite "Über PS Info".
Ab dem 1. Januar 2026 tritt für alle EU-Mitgliedsstaaten die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 in Kraft. Artikel 2 der EU-VO 2023/564 legt das "Format der Aufzeichnungen" fest, dass die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln die Aufzeichnungen elektronisch in einem maschinenlesbaren Format im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Richtlinie (EU) 2019/1024 führen.
Die Aufzeichnungen sollten elektronisch geführt werden, da sich mit der elektronischen Aufzeichnung am besten eine einheitliche Umsetzung der Aufzeichnungspflicht erreichen lässt. Dadurch erhöht sich die Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen, können sie leichter von den zuständigen Behörden zusammengetragen und verifiziert werden und letztlich als Grundlage für präzise, effiziente und wirksame Monitoring- und Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten dienen. Zu diesem Zweck sollten die verwendeten elektronischen Formate auch maschinenlesbar im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (EU-VO 2023/564, in Erwägung nachstehender Gründe, Absatz 9).
Der Zugang
PSM-DOK ist Angebot für alle Personen, die haupt- oder nebenberuflich Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen: Produktionsbetriebe, Dienstleister und Endverkaufsbetriebe. Ausgehend von der in Deutschland vorhandenen Betriebsstruktur ist dieses Angebot insbesondere für eher klein strukturierte Betriebe gedacht, die wenig Pflanzenschutzanwendungen dokumentieren müssen oder kein digitales Farm-Management-System buchen möchten. Selbstverständlich können auch größere Betriebe die Plattform für die Pflanzenschutzdokumentation nutzen. PSM-DOK kann in allen agrarwirtschaftlichen Sparten eingesetzt werden.
Über PSM-DOK steht die Dokumentation der gesetzlich festgelegten Mindestanforderung zu Verfügung. Der Dokumentationsumfang kann nicht erweitert werden. Zertifizierte Betriebe nach QS-GAP o.ä., die zusätzliche Angaben nach festgelegten Vorgaben dokumentieren müssen, sollten vorab prüfen, ob die Dokumentation über das PSM-DOK-Formular ausreichend ist.
Die Dokumentation über PSM-DOK wird nicht von allen Ländern unterstützt. Angeboten wird PSM-DOK von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, hat das digitale System PSM-DOK zur elektronischen und maschinenlesbaren Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen eingeführt. Berufliche Anwender außerhalb von Rheinland-Pfalz können PSM-DOK nutzen, wenn das Bundesland des Betriebsstandortes der Ländervereinbarung zugestimmt hat. Der Zugang zu PSM-DOK ist so geregelt, dass die Dokumentation nur von beruflichen Anwendern genutzt werden kann, deren Wohnsitz bzw. Betriebsstätte des Unternehmens in einem der Länder liegt, die der Vereinbarung beigetreten sind. Gegenstand der Vereinbarung ist die gemeinsame Finanzierung des Betriebs, die Nutzung und die Pflege von PSM-DOK sowie dessen Weiterentwicklung und fortwährende Anpassung an EU- und Bundesrecht.
Nicht zugestimmt haben die Länder Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Pflanzenschutzdiensten nach den landeseigenen Möglichkeiten.
In der Zertifikatsdatei werden alle Angaben gespeichert, die für die Dokumentation wiederkehrend sind - ähnlich dem Elster-Steuerverfahren. Damit die Daten nicht bei jedem neu eingetragen werden müssen, funktioniert die Zertifikatsdatei als eine Art "Speicherkarte". Die Daten im Zertifikat werden automatisch in das Formular geladen. Bei jedem Besuch können die Daten im Zertifikat bearbeitet und geändert werden. Wenn Änderungen erfolgt sind, steht eine neue Version der Zertifikatsdatei mit einem aktuellen Zeitstempel zur Verfügung.
Die Georeferenz
Öffnen Sie die Einstellungen auf Ihrem Gerät, navigieren Sie zu „Standort“ oder „Datenschutz & Sicherheit“ und stellen Sie sicher, dass der Standort generell aktiviert ist. Gehen Sie dann in die Browser-Einstellungen, finden Sie dort den Abschnitt „Website-Einstellungen“ und erlauben Sie den Zugriff auf den Standort.
Auf dem Computer (Beispiel Chrome): Öffnen Sie Chrome und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü oben rechts. Wählen Sie Einstellungen und dann Datenschutz und Sicherheit aus. Klicken Sie auf Website-Einstellungen. Wählen Sie Standort aus und stellen Sie sicher, dass die Option "Websites dürfen Ihren Standort abfragen" aktiviert ist. Sie können auch unter "Ausnahmen hinzufügen und bearbeiten" spezifische Websites zulassen oder blockieren.
Auf dem Smartphone (Beispiel Android): Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Geräts. Tippen Sie auf Standort > App-Berechtigung. Suchen Sie Ihren Browser (z. B. Chrome) und wählen Sie den Zugriff aus, z. B. Zulassen oder Beim Verwenden der App. Um die Standardeinstellung für Websites zu ändern, gehen Sie in den Browser, öffnen Sie die Einstellungen und suchen Sie nach Website-Einstellungen > Standort.
Auf dem Smartphone (Beispiel iOS/Safari): Öffnen Sie die Einstellungen auf Ihrem Gerät. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf Ihren Browser (z. B. Safari oder Chrome). Tippen Sie auf Standort und wählen Sie die gewünschte Option aus.
Nein.
Aktuell bietet das System keine Schnittstelle, um z.B. InVeKoS-Daten als Einsatzorte einzulesen. In 2026/2027 ist geplant, eine Schnittstelle zur Geobox und dem darin entwickelten Feldatlas zu realisieren.
Ein Feldblock ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche, die von dauerhaften Grenzen wie Wald, Straßen oder Gewässern umgeben ist und von einem oder mehreren Landwirten bewirtschaftet wird. Er dient als grundlegende Einheit für die Agrarförderung und wird in den Bundesländern durch das sogenannte Feldblockkataster erfasst. Ein Feldblock kann aus einem oder mehreren Schlägen bestehen und ist eindeutig identifizierbar (z. B. durch eine 16-stellige Flächenidentifikationsnummer, FLIK).
Ein Flurstückskennzeichen ist ein eindeutiger Identifikator für ein Grundstück, der sich aus drei Teilen zusammensetzt: dem Schlüssel der Gemarkung, der Flurnummer und der Flurstücksnummer. Es dient dazu, jedes Grundstück im Liegenschaftskataster eindeutig zu identifizieren, zu unterscheiden und in den Katasterunterlagen sowie in der Flurkarte zu finden.
Gemarkungsschlüssel: Gibt das Bundesland an, in dem sich das Grundstück befindet.
Flurnummer: Bezeichnet eine Gruppe zusammenhängender Flurstücke innerhalb einer Gemarkung.
Flurstücksnummer: Eine Nummer, die jedes einzelne Flurstück innerhalb der Flur eindeutig kennzeichnet.
Die Dokumentation
In PSM-DOK können die Anwendungen rückwirkend eingetragen werden.
Bitte beachten Sie Artikel 3 der EU-VO 2023/564:
Der berufliche Verwender zeichnet unverzüglich jede Verwendung eines Pflanzenschutzmittels auf. Werden die Aufzeichnungen nicht direkt im vorgeschriebenen elektronischen Format erstellt, so werden sie spätestens 30 Tage nach dem Datum der Verwendung des Pflanzenschutzmittels in ein solches Format umgewandelt.
Die Aufzeichnung der Anwendung ist an das Datum der Anwendung geknüpft. Pro Tag können mehrere Anwendungen als Einzeldateien dokumentiert werden. Das Anlegen von Tankmischungen (>1 Pflanzenschutzmittel) ist möglich. Es können auch mehrere Einsatzorte pro Anwendung dokumentiert werden.
Alle Pflanzenschutzmittel, die zum Zeitpunkt der Anwendung (= gewähltes Datum) zugelassen waren, können dokumentiert werden. Dies schließt alle Mittel mit Aufbrauchfrist und Notfallzulassungen mit ein. Zusätzlich können auch alle gültigen Parallelimporte ausgewählt werden. Ist ein Mittel zum gewählten Datum nicht zugelassen, steht es nicht zur Verfügung.
Ja. Sie können in dem Formular mehr als ein Pflanzenschutzmittel einfügen. Die Anzahl ist nicht begrenzt. Wenn erforderlich können auch Zusatzstoffe im Formular hinterlegt werden. Für die Richtigkeit/Plausibilität der Tankmischung übernimmt das System keine Gewähr.
Ja. Im Formular können mehr als 1 Einsatzort hinterlegt werden. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl.
Das Dokument kann nicht erneut geladen werden. Wenn ein Fehler vorliegt, muss die Anwendung neu dokumentiert werden. Wenn Sie Änderungen an dem PDF-Dokument und der JSON-Datei vornehmen unterliegt dies Ihrer eigenen Verantwortung.
Die Datenspeicherung
Die Daten werden nur bei Ihnen gespeichert. Das betrifft die Zertifikatsdatei und die ZIP-Dateien mit den ausgefüllten Formularen (PDF + JSON). Sie entscheiden über den Speicherort (z.B. lokale Festplatte, eigenes Cloud-System o.ä.). Für den Verlust von Dateien übernimmt das System keine Gewähr.
Eine ZIP-Datei ist ein komprimiertes Dateiformat, das mehrere Dateien in einem Archiv zusammenfasst. Wie Sie eine ZIP-Datei öffnen, erklären unterschiedliche Tutorials. Zum Beispiel über die Suche https://www.google.com/search?q=Wie+%C3%B6ffne+ich+eine+zip-datei.
Eine JSON-Datei ist eine textbasierte Datei, die strukturierte Daten im Format JavaScript Object Notation (JSON) speichert. Dieses Format ist von den Programmiersprachen unabhängig und wird für die Kommunikation zwischen Webanwendungen und Servern verwendet. Weitere Informationen finden in unterschiedlichen Angeboten. Zum Beispiel über die Suche https://www.google.com/search?q=Was+ist+eine+Json-Datei
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